08.05.02.05 (Baden-Württemberg) Bedienen von Gießanlagen (Gießer/-in 1)
- Laufende Nr
- 591
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.05
- SYS_3
- 08.05.02
- SYS_4
- 08.05.02.05
- ORGEINHEIT
- Gießen
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Gießerei
- ERAAA
- Bedienen von Gießanlagen (Gießer/-in 1)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 2
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Bedienen von Anlagen
Eingerichtete Anlagen in Betrieb nehmen. Gießformen säubern und einsprühen. Anlagenparameter überwachen und dokumentieren (z. B. Kühlung, Heizung, Metalldosierung, Formschmierung, Erstarrungszeit). Abweichungen beim Einsteller melden, Anlage abschalten. Gussteile aus der Maschine nehmen. Sicherheitsvorschriften einhalten. Reinigungsarbeiten durchführen.
Durchführen von Qualitätskontrollen
Am Abguss Sichtkontrolle auf Lunker, Aufschwemmungen, Gratbildung und Risse durchführen, eindeutig sichtbare fehlerhafte Teile aussortieren. In Zweifelsfällen Einrichter hinzuziehen.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| A Anlernen Das Bedienen der Gießanlagen und die Sichtkontrolle erfordern eine Arbeitsunterweisung und Übung über mehrere Wochen. | Wissen und Können A3 | 5 |
| B Ausbildung | - | - |
| E Erfahrung | E0 | 0 |
| D Denken Bei der Sichtkontrolle sowie beim Überwachen der Anlagenparameter liegen leicht zu erfassende und zu verarbeitende Informationen vor. | D1 | 1 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Bedienung der Anlage erfolgt nach Anweisungen. H1 | 1 |
| K Kommunikation | Es werden Informationen eingeholt und weitergegeben (z. B. bei Abweichungen). K1 | 1 |
| F Mitarbeiterführung | Keine - Summe Punkte | - 8 |